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Der Energieausweis

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Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird auf der Grundlage der Verbrauchsdaten, aus mindestens drei aufeinander folgender Abrechnungszeiträumen erstellt.

Für den bedarfsbasierten Energieausweis ist ein aufwändigeres Verfahren, mit einer Begutachtung des Gebäudes und der installierten Anlagentechnik vor Ort, durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich.

Die richtige Auswahl des Ausweistyps richtet sich nach Größe und Baujahr des Gebäude.


Für Neubauten, Umbauten und Gebäude mit weniger 5 Wohneinheiten (WE), die mit einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 errichtet wurden und mindestens das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordung von 1977 erfüllen ist der bedarfsbasierte Energieausweis vorgeschrieben.

Für andere Bestandsgebäude sind beide Ausweistypen zulässig.

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